Tourismusverein West-Rügen e.V.

NATUR > KULTUR > HANDWERK > LANDLUST genießen und erleben …

  • Über uns

    stephan_verein_schilder-2Die Mitglieder der ehemaligen Vereine Fremdenverkehrsverein Gingst e.V. und Fremdenverkehrsverein Nord-West-Rügen e.V. haben sich im Herbst 2006 für einen Zusammenschluss beider Vereine unter dem neuen Namen „Tourismusverein West-Rügen e.V.” entschieden.
    Gründungstermin war der 18.04.2007.

    Eine touristische Kraft in der Region ist dringend notwendig, um die Interessen gemeinsam zu bündeln und zu vertreten.

    Der Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft in unserer Region erfordert eine behutsame touristische Entwicklung. Die Nähe zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft verpflichtet zur besonderen Achtsamkeit und Respekt vor der schützenswerten Natur.
    Es ist statistisch erwiesen, dass 92% der befragten Urlaubsgäste wegen der Natur in unser Bundesland Mecklenburg Vorpommern reisen!

    Aufgaben und Ziele

    • Aufbau einer Touristinformation im zentralen Ort Westrügens in Gingst
    • Unterstützung und Vernetzung der Vermieter und regionalen Anbieter/Dienstleister
    • Verbesserung des Marketing
    • Ausbau der Rad- und Wanderwege
    • Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft

    Die Kraniche – die „Vögel des Glücks” – sind für unsere Region ein faszinierendes Wahrzeichen und sie sollen unserem neu gegründeten Verein einen glücklichen Weg weisen… Daher haben wir unser Logo den Kranichen gewidmet, die uns stets daran erinnern sollen, mit unseren Inselschätzen wachsam umzugehen.

    Nur durch ein Miteinander kann das gelingen!

    Der Grundstein ist gelegt und wir wünschen uns möglichst viele Akteure und neue Mitglieder, die uns bei der Umsetzung der gestellten Aufgaben helfen, oder auch finanziell unterstützen.

     

  • Touristeninformationen

    Info-Stube Gingst

    Info-Stube-Schild-Touristinformation-HomepageDer Tourismusverein West-Rügen e.V. eröffnete am 16.01.2008 in den Räumen des Museums in Gingst eine Tourist- Information.

    Mit Unterstützung zahlreicher Akteure, Mitglieder und Sponsoren wurde ein zentraler Anlaufpunkt, nicht nur für Urlauber und Reisende, sondern auch für interessierte Anwohner, Mitglieder und Ratsuchende geschaffen.

    • Regionale Informationen und Beratung
    • Zimmervermittlung
    • Unterstützung, Vernetzung der Vermieter und regionalen Anbieter/Dienstleister
    • Hilfestellung bei der Webpräsenz und der Bearbeitung von Anträgen
    • Gästebetreuung
    • Organisation von Veranstaltungen
    • Verbesserung des Marketings
    • Kontaktaufnahme und -pflege zu anderen touristischen Anbietern und Dienstleistern
    • Sammelpunkt für Anregungen, Tipps, Ratschläge und Kritiken, um die Arbeit des Tourismusvereins West-Rügen e.V. zu optimieren

     

    >>> Antrag auf Internetwerbung

     

    Öffnungszeiten der Info-Stube:

    ab 01.11.2019 –  geschlossen

    Unser Verein ist ehrenamtlich tätig.

    Sie erreichen uns auch per E-Mail:  info@westruegen.net oder telefonisch unter: 038305 304 oder 53483

  • Mitgliedschaft im Tourismusverein West- Rügen e.V.

    Unsere landschaftlich reizvolle Region Westrügen unterscheidet sich in vielen Faktoren von anderen Urlaubsgebieten der Insel Rügen. Die Einzigartigkeit der Natur zu erhalten, die touristische Entwicklung zu fördern, gemeinsame Interessen zu bündeln, zu vertreten und voran zu treiben, sind nur einige Schwerpunkte unserer Arbeit. Jeder kann bei der Verwirklichung dieser Aufgaben und Ziele mitwirken und sich aktiv in die Arbeit des Vereins einbringen.

    Vorteile einer Mitgliedschaft:

    • allgemeine und fachliche Beratung und Betreuung
    • gegenseitiger Erfahrungsaustausch
    • touristische Informationen
    • Auslage und Versand der Prospekte der Mitglieder
    • Interessenvertretung der Vereinsmitglieder gegenüber Behörden und Institutionen
    • Teilnahme an den Mitgliederversammlungen des Vereins
    • Wahl- und Mitspracherecht
    • Internetpräsenz auf der Homepage www.westruegen.net

    Sie stimmen mit unserem Leitgedanken
    NATUR > KULTUR > HANDWERK > LANDLUST
    überein?
    Dann freuen wir uns auf eine aktive und kreative Zusammenarbeit mit Ihnen und begrüßen Sie herzlich als neues Mitglied im

    Tourismusverein West-Rügen e.V.

    Mitglieder

    Der „Tourismusverein West-Rügen e.V.“ wurde am 18.04.2007 von 38 Mitstreitern gegründet.
    Unser Verein zählt z.Zt. 48 Mitglieder, Stand: August 2018

     

    >>> Antrag auf Mitgliedschaft

  • Unsere Sponsoren

    • Rügen Park Gingst
    • Gemeinde Gingst
    • Flugplatz Güttin
    • Steuerbüro Saathoff
    • Teppichwelt Kluis GbR
    • KfZ und Elektro GmbH Gingst
    • Hotel u. Restaurant Gut Tribbevitz
    • Gut Granskevitz
    • Gutshaus Strobel
    • Gaststätte „ Gingster Eck”
    • Museumscafe & Laden Gingst
    • Pension und Fischrestaurant Holzerland Ummanz
    • Töpferei Burgmann - Seewald, Gingst
    • Töpferei Susan Schmorell, Ummanz
    • Sanddornhexe S. Stephan, Klein Kubitz
    • Buchhandlung „Pyramide” und „Rosarium”, Gingst
    • Buchbinderei „Alte Schule” Gampe Gingst
    • Gaststätte „Zum Dorfkrug”, Gingst
    • Herr M. Wenneker, Ummanz
    • DER BUCHLADEN Petra Dittrich, Gingst
    • Nationalparkhaus am Königsstuhl
    • Haus- und Grundstücks GbR, Silenz
    • Familie U. Saathoff, Dreschvitz
    • Familie M. Jalas, Kapelle
    • Frau A. Saathoff, Kapelle
    • Frau E. Dethlefs, Kapelle
    • Familie G. Ehlers, Kapelle
    • Frau H. Lamprecht, Gingst
    • Familie H. Milbrecht, Gingst
    • Toralf Schmeling - Betreuung PC
    • Familie R. Ohlrich Holstenhagen
    • Familie M. Bartsch, Gingst
    • Familie J. Gorzelski, Gingst
    • Herr Jiruschka, Gingst
    • Familie E. Federovitz, Gingst
    • Familie H. Kock, Gingst
    • Frau M. Grumbach, Gingst
    • Frau M. Harbich, Gingst
    • Frau I. Saathoff, Gingst
    • Familie K. Strehle, Holstenhagen
    • Frau K. Lüder, Holstenhagen
    • Frau M. Meyer, Berlin
    • Frau Malatnischenko, Neuenkirchen
    • Familie Reiche, Chemnitz
    • Familie P. Link, Dubkevitz
    • Familie R. Wolf, Haidhof
    • Familie R. Pieritz, Gingst
  • Satzung des Tourismusvereins West-Rügen e.V.

    § 1 Name und Sitz des Vereins

    1. Der Verein trägt den Namen: “ Tourismusverein West-Rügen e.V.“
    2. Der Verein hat seinen Sitz in Gingst und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bergen auf Rügen unter der lfd. Nr. 256.
    3. Gerichtsstand des Vereins ist Bergen.

    § 2 Zweck

    Der Verein verfolgt das Ziel, alle Maßnahmen zum Ausbau eines sanften und naturnahen Tourismus auf West-Rügen zu fördern, einschließlich seiner touristischen Infastruktur.  Er dient den Interessen seiner Mitglieder durch allgemeine und fachliche Beratung, gegenseitigem Erfahrungsaustausch und durch touristische Informationen. Er vertritt weiterhin die Interessen der Vereinsmitglieder gegenüber Behörden und anderen Institutionen. Der Verein kümmert sich um die Organisation und Durchführung von kulturellen und touristischen Veranstaltungen. Er berät und betreut die Mitglieder in allen Fragen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben eines Tourismusvereins auftreten.

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

    Der Verein ist selbst tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

     § 3 Mitgliedschaft 

    Mitglied kann jede persönliche und juristische Person werden, die die satzungsmäßigen Ziele des Vereins unterstützt. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung ist dem Antragssteller schriftlich mitzuteilen. Es besteht keine Aufnahmepflicht. Der Verein besteht aus ordentlichen, fördernden und Ehrenmitgliedern.

    Ehrenmitglieder können durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung benannt werden.

    § 4 Rechte und Pflichten 

    1. Die Mitglieder haben das Recht, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
    2. Jedes Mitglied ist wählbar und stimmberechtigt. In die Organe des Vereins können nur natürliche Personen gewählt werden.
    3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung einzuhalten und den Verein in seiner Arbeit zu unterstützen.
    4. Die politische und konfessionelle Neutralität des Vereins sind zu achten und zu wahren.

    § 5 Verlust der Mitgliedschaft

    Der Verlust der Mitgliedschaft erfolgt durch:bei

    1. Auflösung
    2.  Austritt
    3. Tod des Mitgliedes
    4. Ausschluss
    5. mehr als ein Jahr Zahlungsrückstand des Mitgliedbeitrages trotz Mahnung

    Ein Ausschluss kann bei vereinsschädigenden Handlungen, sowie unehrenhaften Verhalten erfolgen und durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Vor der Entscheidung ist das betreffende Mitglied zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per Einschreiben zuzustellen.
    Die Mitgliedschaft endet durch  schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Diese kann bis zum 30. November eines jeden Jahres zum jeweiligen Jahresende erfolgen.

    § 6 Organe 

    Die Organe des Vereins sind:  

    1. die Mitgliederversammlung
    2. der Vorstand

    Alle Organe haben für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Vereinszweckes  zu sorgen. Der Verein ist sparsam und wirtschaftlich zu verwalten.

    § 7 Finanzielle Mittel 

    1. Der Verein finanziert sich aus den Beiträgen, Zuwendungen und Spenden.
    2. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung der Beiträge nach der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung. Ehrenmitglieder sind von der Beitragpflicht befreit.
    3. Spenden der Mitglieder und Förderer sind freiwilling.
    4. Beiträge sind pünktlich zur Mitgliederversammlung zentrichten bzw. im lfd. Jahr auf das Vereinskonto zu überweisen.
    5. Ausgeschiedenen Mitgliedern stehen keinerlei Ansprüche an den Verein oder dessen Vermögen zu.

    § 8 Mitgliederversammlung

    1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
    2. Dazu lädt der Vorsitzende oder der Schriftführer mit einer Frist von 14 Tagen ein.
    3. Anträge zur Tagesordnung sind bis 5 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
    4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen:
      • wenn der Vorstand die Einberufung für erforderlich hält
      • wenn mindestens fünf Mitglieder unter Angabe von Gründen schriftlich darum ersuchen.

    § 9 Stimmrecht

    Die Mitgliederversammlung entscheidet über die gestellten Anträge und Tagesordnungspunkte mit einfacher Stimmmehrheit, soweit die Satzung eine andere Mehrheit nicht vorsieht. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

    § 10 Leitung

    Die Leitung der Versammlung hat der Vorsitzende, bei Verhinderung der Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, so liegt die Leitung der Versammlung bei einem anderen Vorstandsmitglied. 

    § 11 Niederschrift

    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Protokollführer und dem Vorsitzenden bzw. dem Stellverreter zu unterzeichnen ist.

    § 12 Vorstand

    Der Vorstand, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird, besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und hat einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter, einen Schatzmeister und zwei Beisitzer. Dem Schatzmeister  obliegt die Verwaltung des Vermögens des Vereins.
    Im Rechtsverkehr wird der Verein durch den Vorsitzenden und dem Schatzmeister oder  dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter oder dem Stellvertreter und dem Schatzmeister gemeinschaftlich vertreten.

    § 13 Amtsdauer

    Die Vorstandsmitglieder werden von den Mitgliedern der Jahreshauptversammlung auf vier Jahre gewählt.
    Die Wahl kann durch Handheben oder bei entsprechendem Beschluss der Mitgliederversammlung durch geheime Wahl erfolgen. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe seiner Amtszeit aus, so ist auf der nächsten Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes eine Ersatzwahl vorzunehmen.

    § 14 Beschlüsse des Vorstandes

    Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Er ist ferner einzuberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder die Einberufung unter schriftlicher Angabe der Gründe es verlangen.

    § 15 Kassenprüfer / Vermögen

    Zur Überwachung der Kassengeschäfte wählt die Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung mindestens zwei Kassenprüfer. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Kasse jederzeit zu überprüfen und sie haben die Pflicht, am Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Kassenprüfung vorzunehmen. Sie haben in der Mitgliederversammlung einen mündlichen Bericht über die erfolgte Prüfung zu erstatten.

    Für das sich aus Mitgliedsbeiträgen, Stiftungen und sonstigen Zuwendungen zusammensetzende Vermögen des Vereins haftet der jeweilige Schatzmeister. Er hat in der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten.

    Das Vermögen des Vereins muss bei einem öffentlichen Geldinstitut angelegt werden, jedoch ist es dem Schatzmeister gestattet, zur Bestreitung der laufenden Ausgaben einen angemessenen Barbetrag in der Kasse zu führen. Die Höhe des Barbetrages bestimmt der geschäftsführende Vorstand.

    § 16 Auflösung des Vereins

    Die Auflösung des Vereins kann in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Das bei der Auflösung vorhandene Vereinsvermögen wird einem gemeinnützigen Zweck auf Beschluss der Mitgliederversammlung zugeführt.

    § 18 Satzungsänderung

    Eine Satzungsänderung ist nur möglich, wenn sie in der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wird.