Tourismusverein West-Rügen e.V.
NATUR > KULTUR > HANDWERK > LANDLUST genießen und erleben …
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Die Mitglieder der ehemaligen Vereine Fremdenverkehrsverein Gingst e.V. und Fremdenverkehrsverein Nord-West-Rügen e.V. haben sich im Herbst 2006 für einen Zusammenschluss beider Vereine unter dem neuen Namen „Tourismusverein West-Rügen e.V.” entschieden.
Gründungstermin war der 18.04.2007.
Eine touristische Kraft in der Region ist dringend notwendig, um die Interessen gemeinsam zu bündeln und zu vertreten.
Der Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft in unserer Region erfordert eine behutsame touristische Entwicklung. Die Nähe zum Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft verpflichtet zur besonderen Achtsamkeit und Respekt vor der schützenswerten Natur.
Es ist statistisch erwiesen, dass 92% der befragten Urlaubsgäste wegen der Natur in unser Bundesland Mecklenburg Vorpommern reisen!
Die Kraniche – die „Vögel des Glücks” – sind für unsere Region ein faszinierendes Wahrzeichen und sie sollen unserem neu gegründeten Verein einen glücklichen Weg weisen… Daher haben wir unser Logo den Kranichen gewidmet, die uns stets daran erinnern sollen, mit unseren Inselschätzen wachsam umzugehen.
Nur durch ein Miteinander kann das gelingen!
Der Grundstein ist gelegt und wir wünschen uns möglichst viele Akteure und neue Mitglieder, die uns bei der Umsetzung der gestellten Aufgaben helfen, oder auch finanziell unterstützen.
Der Tourismusverein West-Rügen e.V. eröffnete am 16.01.2008 in den Räumen des Museums in Gingst eine Tourist- Information.
Mit Unterstützung zahlreicher Akteure, Mitglieder und Sponsoren wurde ein zentraler Anlaufpunkt, nicht nur für Urlauber und Reisende, sondern auch für interessierte Anwohner, Mitglieder und Ratsuchende geschaffen.
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ab 01.11.2019 – geschlossen
Unser Verein ist ehrenamtlich tätig.
Sie erreichen uns auch per E-Mail: info@westruegen.net oder telefonisch unter: 038305 304 oder 53483
Unsere landschaftlich reizvolle Region Westrügen unterscheidet sich in vielen Faktoren von anderen Urlaubsgebieten der Insel Rügen. Die Einzigartigkeit der Natur zu erhalten, die touristische Entwicklung zu fördern, gemeinsame Interessen zu bündeln, zu vertreten und voran zu treiben, sind nur einige Schwerpunkte unserer Arbeit. Jeder kann bei der Verwirklichung dieser Aufgaben und Ziele mitwirken und sich aktiv in die Arbeit des Vereins einbringen.
Sie stimmen mit unserem Leitgedanken
NATUR > KULTUR > HANDWERK > LANDLUST
überein?
Dann freuen wir uns auf eine aktive und kreative Zusammenarbeit mit Ihnen und begrüßen Sie herzlich als neues Mitglied im
Tourismusverein West-Rügen e.V.
Der „Tourismusverein West-Rügen e.V.“ wurde am 18.04.2007 von 38 Mitstreitern gegründet.
Unser Verein zählt z.Zt. 48 Mitglieder, Stand: August 2018
Der Verein verfolgt das Ziel, alle Maßnahmen zum Ausbau eines sanften und naturnahen Tourismus auf West-Rügen zu fördern, einschließlich seiner touristischen Infastruktur. Er dient den Interessen seiner Mitglieder durch allgemeine und fachliche Beratung, gegenseitigem Erfahrungsaustausch und durch touristische Informationen. Er vertritt weiterhin die Interessen der Vereinsmitglieder gegenüber Behörden und anderen Institutionen. Der Verein kümmert sich um die Organisation und Durchführung von kulturellen und touristischen Veranstaltungen. Er berät und betreut die Mitglieder in allen Fragen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben eines Tourismusvereins auftreten.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbst tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitglied kann jede persönliche und juristische Person werden, die die satzungsmäßigen Ziele des Vereins unterstützt. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung ist dem Antragssteller schriftlich mitzuteilen. Es besteht keine Aufnahmepflicht. Der Verein besteht aus ordentlichen, fördernden und Ehrenmitgliedern.
Ehrenmitglieder können durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung benannt werden.
Der Verlust der Mitgliedschaft erfolgt durch:bei
Ein Ausschluss kann bei vereinsschädigenden Handlungen, sowie unehrenhaften Verhalten erfolgen und durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Vor der Entscheidung ist das betreffende Mitglied zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per Einschreiben zuzustellen.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Diese kann bis zum 30. November eines jeden Jahres zum jeweiligen Jahresende erfolgen.
Die Organe des Vereins sind:
Alle Organe haben für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Vereinszweckes zu sorgen. Der Verein ist sparsam und wirtschaftlich zu verwalten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die gestellten Anträge und Tagesordnungspunkte mit einfacher Stimmmehrheit, soweit die Satzung eine andere Mehrheit nicht vorsieht. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Leitung der Versammlung hat der Vorsitzende, bei Verhinderung der Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, so liegt die Leitung der Versammlung bei einem anderen Vorstandsmitglied.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Protokollführer und dem Vorsitzenden bzw. dem Stellverreter zu unterzeichnen ist.
Der Vorstand, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird, besteht aus mindestens 5 Mitgliedern und hat einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter, einen Schatzmeister und zwei Beisitzer. Dem Schatzmeister obliegt die Verwaltung des Vermögens des Vereins.
Im Rechtsverkehr wird der Verein durch den Vorsitzenden und dem Schatzmeister oder dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter oder dem Stellvertreter und dem Schatzmeister gemeinschaftlich vertreten.
Die Vorstandsmitglieder werden von den Mitgliedern der Jahreshauptversammlung auf vier Jahre gewählt.
Die Wahl kann durch Handheben oder bei entsprechendem Beschluss der Mitgliederversammlung durch geheime Wahl erfolgen. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe seiner Amtszeit aus, so ist auf der nächsten Mitgliederversammlung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Er ist ferner einzuberufen, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder die Einberufung unter schriftlicher Angabe der Gründe es verlangen.
Zur Überwachung der Kassengeschäfte wählt die Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung mindestens zwei Kassenprüfer. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Kasse jederzeit zu überprüfen und sie haben die Pflicht, am Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Kassenprüfung vorzunehmen. Sie haben in der Mitgliederversammlung einen mündlichen Bericht über die erfolgte Prüfung zu erstatten.
Für das sich aus Mitgliedsbeiträgen, Stiftungen und sonstigen Zuwendungen zusammensetzende Vermögen des Vereins haftet der jeweilige Schatzmeister. Er hat in der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten.
Das Vermögen des Vereins muss bei einem öffentlichen Geldinstitut angelegt werden, jedoch ist es dem Schatzmeister gestattet, zur Bestreitung der laufenden Ausgaben einen angemessenen Barbetrag in der Kasse zu führen. Die Höhe des Barbetrages bestimmt der geschäftsführende Vorstand.
Die Auflösung des Vereins kann in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Das bei der Auflösung vorhandene Vereinsvermögen wird einem gemeinnützigen Zweck auf Beschluss der Mitgliederversammlung zugeführt.
Eine Satzungsänderung ist nur möglich, wenn sie in der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wird.